Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Lieferung und Gefahrübergang
Die Lieferung ergibt sich aus der Vorderseite. Ist dort keine Lieferart hinterlegt, so ist die Ware vom Käufer abzuholen. Der Käufer wird die Ware unverzüglich prüfen und Wagner etwaige Beanstandungen sofort mitteilen.
Mit Übergabe der Ware an den Käufer oder seinen Erfüllungsgehilfen geht die Gefahr über. Der Käufer haftet jedoch für Schäden, die dadurch entstehen, dass keine ausreichende Möglichkeit der Zufahrt oder zum Abladen vorhanden ist.

2. Lieferzeitpunkt, Verzugsschäden
Die Lieferung erfolgt nach Vereinbarung. Kommt keine Vereinbarung zustande, erfolgt die Lieferung im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Bestelleingang. Ist ausnahmsweise eine längere Lieferzeit notwendig, wird Wagner dies dem Käufer innerhalb der Zehntagensfrist mitteilen. Auch in diesem Fall erfolgt die Lieferung innerhalb von 4 Wochen nach Bestelleingang, es sei denn, eine Überschreitung dieser Frist ergibt sich aus einem von Wagner nicht zu vertreteten Umstand.
Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vom Wagner oder Ihren Erfüllungshilfen vorliegt, ist die Haftung von Wagner im Fall des Verzugs für den nachgewiesenen Schäden des Käufers wie folgt begrenzt:
– für entgangenen Gewinn bis zu 5% des Warenwertes (ohne Umsatzsteuer)

3. Preise, Fälligkeit, Verzugszinsen, Aufrechnungsverbot
Die auf der Vorderseite angegebenen Preise – einschließlich der in der Spalte „Einzelpreise“ angegebenen Preise – gelten nur bei Abnahme der angegebenen Mengen.

Der auf der Vorderseite ausgewiesene Betrag ist innerhalb 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist der Käufer mit der Zahlung im Verzug, so kann Wagner, solange sie mindestens in der Höhe des Warenwertes Bankkredit in Anspruch nimmt, ohne weiteren Nachweis 12 % p. a. Verzugszinsen verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Wagner.
Der Käufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen seines üblichen Geschäftsganges zu verarbeiten.
Erlischt das Eigentum von Wagner aufgrund der
Verarbeitung, so tritt der Käufer hiermit seine
Forderung, die er aufgrund der Verarbeitung erwirbt,
in Höhe von 120 % seiner jeweiligen Restschuld zur
Sicherheit an Wagner ab.
Wagner stimmt der Abtretung hiermit zu.
Der Käufer wird Wagner bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware alle für den Bestand und die Höhe seiner Forderungen wichtigen Unterlagen und Informationen übergeben, insbesondere den Vertrag mit seinem Auftraggeber, aus den sich seine Forderung ergibt, Informmationen über die Zahlungen des Auftraggebers, Darlehens- und sonstige eine Kreditgewährung einschließenden Verträge, die sich auf das Objekt beziehen, für das der Käufer die Ware verarbeitet. der Käufer ist im Rahmen seines üblichen Geschäftsganges zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
Handelt der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Ziffer 4 zuwider, so kann Wagner ihm die Verarbeitung der Ware und die Einziehung der abgetreteten Forderungen mit sofortiger Wirkung untersagen.
Schließt der Käufer nach Übergabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Darlehens- oder sonstige eine Kreditgewährung einschließenden Verträge ab, die die von Wagner nach dem Vertrag zustehende Sicherung vereiteln oder gefährden, so kann Wagner, unbeschadet Ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte, als Sicherheit für Rechtverfolgungskosten vom Käufer drei Gebühren nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, sowie eine Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz, aus dem Streitwert der abgetreteten Forderung verlangen. Soweit die Sicherheit vom Käufer bezahlt und von Wagner nicht in Anspruch genommen wird, ist sie auf der Hauptschuld des Käufers zu verrechnen.

5. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
Die Gewährleistungsfrist von Wagner beschränkt sich auf Nachbesserung,die auch durch Ersatz fehlerhafter Teile einer Lieferung erfolgen kann. Bleibt die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist erfolglos, so ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Haftung von Wagner besteht nur nach Maßgabe der folgenden beiden Absätze.
Erledigt der Auftraggeber des Käufers aufgrund einer fehlerhaften Lieferung von Wagner einen Schaden, der ihm vom Käufer nach VOB zu ersetzen ist, so haftet Wagner für diesen Schaden bis zur Höhe des fünffachen Warenwertes. Diese Haftung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Ware vom Käufer ausdrücklich oder erkennbar – bei Kaufleuten auch nach § 378 HGB – genehmigt wurde. Im übrigen ist die Haftung von Wagner zu dem Anteil ausgeschlossen, zu dem der durch den Käufer oder durch Dritte zu vertreten ist. Mitarbeiter von Wagner sind nicht „Dritte“ im Sinn dieser Bestimmung.
Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Wagner oder ihren Erfüllungsgehilfen vorliegt, ist jede, in diesem Vertrag nicht ausdrücklich übernommene vertragliche, vorvertragliche oder außervertragliche Schadenshaftung von Wagner ausgeschlossen.

6. Allgemeines
Die Abtretung von Rechten des Käufers aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Wagner.
Der Gültigkeit etwaiger Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

7. Gerichtsstand
Ist der Käufer Kaufmann, so ist für Rechtstreitigkeiten aus diesem Vertrag je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht Stuttgart zuständig.“

8. Wiedereinlagerung
Wir behalten uns vor, für zurückgebrachte Lagerwaren eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 25% vom Kaufpreis einzubehalten.
Extra bestellte Ware ist von der Rücknahme ausgeschlossen.